Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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27.05.2026 Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2024 bis zum 31.03.2025
12.05.2025 Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2023 bis zum 31.03.2024
24.04.2024 Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2022 bis zum 31.03.2023
31.03.2021 Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2019 bis zum 31.03.2020
14.04.2020 Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2018 bis zum 31.03.2019
03.04.2019 Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2017 bis zum 31.03.2018
25.04.2018 Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2016 bis zum 31.03.2017
16.08.2010
§§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.04.2008 bis zum 31.03.2009
08.09.2009
§§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.04.2007 bis zum 31.03.2008
12.06.2008
Planungsbüro J. Dobler GmbH & Co.