Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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22.05.2025
Löschungsankündigung
25.03.2025
Entscheidungen im Verfahren
26.02.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
07.02.2024
Entscheidungen im Verfahren
07.02.2024
Sonstiges
14.11.2023
Entscheidungen im Verfahren
10.11.2022
Termine
21.12.2020
Termine
27.08.2015
Eröffnungen
14.07.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2013 bis zum 30.06.2014
01.07.2015
Sicherungsmaßnahmen
19.06.2015
Sicherungsmaßnahmen
14.08.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2012 bis zum 30.06.2013
21.01.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2011 bis zum 30.06.2012
20.12.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2010 bis zum 30.06.2011