Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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08.02.2017
Entscheidungen im Verfahren
24.03.2016
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
29.02.2016
Entscheidungen im Verfahren
29.02.2016
Termine
21.12.2015
Termine
21.12.2015
Entscheidungen im Verfahren
05.08.2009
Sonstiges
04.08.2009
Eröffnungen
13.02.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
02.04.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2006