Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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13.04.2026 Jahres- und Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2025
01.08.2025 Jahres- und Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024
03.02.2015 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
17.02.2014 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 20.09.2012 bis zum 31.12.2012
26.09.2012
Neueintragungen