Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
×
13.04.2026
Entscheidungen im Verfahren
10.07.2025
Entscheidungen im Verfahren
10.07.2025
Entscheidungen im Verfahren
22.05.2025
Sonstiges
22.05.2025
Entscheidungen im Verfahren
22.05.2025
Entscheidungen im Verfahren
22.05.2025
Sonstiges
02.04.2025
Entscheidungen im Verfahren
11.12.2023
Sonstiges
09.11.2021
Sonstiges