Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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21.01.2026
Löschungsankündigung
16.03.2023
Entscheidungen im Verfahren
20.02.2023
Entscheidungen im Verfahren
20.02.2023
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
20.02.2023
Sonstiges
18.11.2014
Termine
20.10.2014
Entscheidungen im Verfahren
27.06.2014
Sicherungsmaßnahmen
26.08.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2011 bis zum 30.09.2012
02.11.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2010 bis zum 30.09.2011
08.12.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2009 bis zum 30.09.2010
02.12.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
26.01.2010 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2007 bis zum 30.09.2008
30.09.2008 Jahresabschluss zum 30.9.2007