Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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10.10.2013
Entscheidungen im Verfahren
05.08.2013
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
10.04.2013
Entscheidungen im Verfahren
16.02.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 22.03.2010 bis zum 31.08.2010
16.01.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.09.2009 bis zum 21.03.2010
30.11.2011
Entscheidungen im Verfahren
25.08.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2008 bis zum 31.08.2009
18.01.2010 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2007 bis zum 30.09.2008
12.12.2008 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 30.09.2007
19.03.2008 JAHRESABSCHLUSS zum 31.12.2006