Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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05.05.2026
Löschungsankündigung
12.04.2023
Entscheidungen im Verfahren
22.08.2022
Eröffnungen
17.02.2022
Entscheidungen im Verfahren
23.12.2021
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
22.12.2021
Entscheidungen im Verfahren
22.12.2021
Termine
11.09.2017
Eröffnungen
13.07.2017
Sicherungsmaßnahmen
26.01.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2012 bis zum 30.06.2013
22.01.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2011 bis zum 30.06.2012
06.06.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2010 bis zum 30.06.2011
08.07.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2008 bis zum 30.06.2009
08.07.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2009 bis zum 30.06.2010
02.07.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2007 bis zum 30.06.2008
02.07.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2006 bis zum 30.06.2007