Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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20.02.2024
Löschungsankündigung
14.02.2024
Entscheidungen im Verfahren
01.12.2022
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
09.11.2022
Entscheidungen im Verfahren
09.11.2022
Sonstiges
29.04.2022
Sonstiges
20.08.2019
Entscheidungen im Verfahren
11.11.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2014 bis zum 30.06.2015
20.07.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2013 bis zum 30.06.2014
12.12.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2012 bis zum 30.06.2013
24.03.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2011 bis zum 30.06.2012
24.03.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2010 bis zum 30.06.2011
21.02.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2010 bis zum 30.09.2010
22.07.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2009 bis zum 30.06.2010
15.10.2010
Sonstiges
04.10.2010
Eröffnungen
02.06.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
13.08.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2007 bis zum 30.06.2008
09.01.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 30.06.2007
06.02.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2006