Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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25.01.2024
Entscheidungen im Verfahren
25.01.2024
Sonstiges
25.01.2024
Entscheidungen im Verfahren
25.01.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
02.02.2022
Termine
01.04.2021
Termine
26.11.2018
Termine
16.12.2015
Entscheidungen im Verfahren
29.09.2014
Eröffnungen
01.08.2014
Eröffnungen
15.05.2014
Sicherungsmaßnahmen
16.01.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
14.01.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
27.01.2012 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
07.01.2011 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
22.02.2010 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
03.02.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
13.01.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
25.01.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2006