Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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06.05.2025
Entscheidungen im Verfahren
06.05.2025
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
06.05.2025
Sonstiges
01.04.2025
Sonstiges
19.07.2024
Sonstiges
19.07.2024
Sonstiges
18.05.2022
Sonstiges
02.07.2014
Entscheidungen im Verfahren
20.02.2014
Sicherungsmaßnahmen
28.01.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
15.03.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
11.02.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
08.02.2010 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
06.06.2008 Jahresabschluss zum 31. Dezember 2006
06.06.2008 Jahresabschluss zum 31.Dezember 2007