Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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06.05.2026
Entscheidungen im Verfahren
13.03.2026
Sonstiges
21.03.2023 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 08.09.2020 bis zum 31.12.2020
21.03.2023 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 07.09.2020
21.03.2023 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 07.09.2020
21.03.2023 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 08.09.2020 bis zum 31.12.2020
14.03.2023 Liquidationseröffnungsbilanz hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 08.09.2020 bis zum 08.09.2020
14.03.2023 Liquidationseröffnungsbilanz hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 08.09.2020 bis zum 08.09.2020
09.07.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
09.07.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
02.02.2004
Neueintragungen