Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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07.01.2026 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024
29.08.2025 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.07.2022 bis zum 30.06.2023
29.08.2025 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.07.2020 bis zum 30.06.2021
29.08.2025 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.07.2019 bis zum 30.06.2020
29.08.2025 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 30.06.2016
29.08.2025 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2021 bis zum 30.06.2022
29.08.2025 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2024 bis zum 12.11.2024
29.08.2025 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2016 bis zum 30.06.2017
29.08.2025 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2018 bis zum 30.06.2019
29.08.2025 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2017 bis zum 30.06.2018
29.08.2025 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.07.2023 bis zum 30.06.2024
26.08.2025 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
26.08.2025 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
26.08.2025 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
23.09.2016
Neueintragungen