Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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10.02.2026
Löschungsankündigung
30.03.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 02.09.2019
30.03.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 02.09.2019
30.03.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 03.09.2019 bis zum 31.12.2019
30.03.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 03.09.2019 bis zum 31.12.2019
24.03.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020 und Liquidationsschlussbilanz
24.03.2021 Liquidationseröffnungsbilanz hinterlegt zum 03.09.2019
24.03.2021 Liquidationseröffnungsbilanz hinterlegt zum 03.09.2019
24.03.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020 und Liquidationsschlussbilanz
13.11.2020 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 24.01.2018 bis zum 31.12.2018
13.11.2020 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 24.01.2018 bis zum 31.12.2018
09.05.2018
Neueintragungen