Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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13.04.2026
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
30.03.2026
Sonstiges
02.03.2026
Entscheidungen im Verfahren
24.11.2021
Sonstiges
09.10.2020
Termine
09.01.2018
Termine
15.09.2015
Entscheidungen im Verfahren
12.07.2013
Entscheidungen im Verfahren
13.04.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
07.02.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
09.03.2010 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
30.12.2008 Jahresabschluss zum 31. Dezember 2007
08.02.2008 Jahresabschluss zum 31. Dezember 2006