Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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25.04.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
03.04.2024
Sonstiges
22.08.2023
Entscheidungen im Verfahren
16.05.2022
Sonstiges
04.07.2017
Termine
27.11.2009
Sonstiges
05.10.2009
Sonstiges
01.10.2009
Eröffnungen
18.08.2009
Sicherungsmaßnahmen
28.07.2009
Sicherungsmaßnahmen
28.04.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.06.2007 bis zum 31.05.2008
20.04.2009
Comparex Deutschland GmbH
09.06.2008 Lagebericht, Jahresabschluss und Bestätigungsvermerk für das Geschäftsjahr vom 1. Juni 2006 bis 31. Mai 2007
09.06.2008 Jahresabschluss zum 31. Mai 2007
22.04.2008 Hinterlegungsbekanntmachung Jahresabschluss zum 31.12.2006