Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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21.10.2024 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.10.2022 bis zum 30.09.2023
05.01.2024 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.10.2021 bis zum 30.09.2022
19.09.2022 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.10.2020 bis zum 30.09.2021
28.07.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.10.2019 bis zum 30.09.2020
14.10.2020 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.10.2018 bis zum 30.09.2019
09.10.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.10.2017 bis zum 30.09.2018
02.10.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.10.2016 bis zum 30.09.2017
20.09.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.10.2015 bis zum 30.09.2016
14.10.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.10.2014 bis zum 30.09.2015
05.08.2015 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.10.2013 bis zum 30.09.2014
07.10.2014 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.10.2012 bis zum 30.09.2013
04.09.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2011 bis zum 30.09.2012
06.11.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2010 bis zum 30.09.2011
25.10.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2009 bis zum 30.09.2010
06.09.2010 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2008 bis zum 30.09.2009
19.06.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2007 bis zum 30.09.2008
03.09.2008 Jahresabschluss zum 30.9.2007