Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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09.12.2022
Entscheidungen im Verfahren
20.04.2022
Entscheidungen im Verfahren
20.04.2022
Entscheidungen im Verfahren
22.02.2022
Sonstiges
22.02.2022
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
26.02.2013
Eröffnungen
01.02.2013
Eröffnungen
13.12.2012
Sicherungsmaßnahmen
10.10.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
29.06.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
09.12.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
21.01.2010 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
09.04.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2007
07.01.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2006