Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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19.09.2024
Löschungsankündigung
12.09.2024
Entscheidungen im Verfahren
02.06.2021
Termine
08.05.2015
Entscheidungen im Verfahren
19.03.2013
Eröffnungen
11.01.2013
Sicherungsmaßnahmen
26.06.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
06.06.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
27.09.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
18.12.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
13.01.2009 Jahresabschluss zum 31.12.2007
30.01.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2006