Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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13.03.2019
Entscheidungen im Verfahren
08.11.2018
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
09.10.2018
Termine
09.10.2018
Entscheidungen im Verfahren
14.08.2015
Termine
24.06.2011
Eröffnungen
14.05.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
05.02.2009 Jahresabschluss zum 31. Dezember 2007
29.05.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2006