Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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18.02.2026
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
18.02.2026
Sonstiges
02.08.2024
Entscheidungen im Verfahren
13.11.2023
Sonstiges
31.10.2023
Sonstiges
13.07.2023
Entscheidungen im Verfahren
26.06.2019
Entscheidungen im Verfahren
11.01.2018
Entscheidungen im Verfahren
02.08.2016
Entscheidungen im Verfahren
04.07.2016
Entscheidungen im Verfahren
23.09.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
02.02.2015
Eröffnungen
24.11.2014
Sonstiges
19.11.2014
Sicherungsmaßnahmen
07.05.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
01.02.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
10.02.2012 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
16.03.2011 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
06.09.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
22.12.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
25.02.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
09.04.2008 Jahresabschluss zum 31. Dezember 2006