Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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25.02.2021
Entscheidungen im Verfahren
09.05.2020
Löschungen von Amts wegen
16.01.2020
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
11.01.2020
Löschungsankündigungen
11.12.2019
Entscheidungen im Verfahren
11.12.2019
Termine
23.05.2019
Termine
30.07.2018
Termine
22.01.2014
Entscheidungen im Verfahren
05.08.2013
Eröffnungen
27.05.2013
Sicherungsmaßnahmen
31.01.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
03.01.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
31.12.2010 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
04.01.2010 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
20.02.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
23.01.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2006