Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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17.01.2019
Entscheidungen im Verfahren
02.07.2018
Entscheidungen im Verfahren
05.04.2018
Entscheidungen im Verfahren
27.07.2017
Entscheidungen im Verfahren
06.02.2017
Entscheidungen im Verfahren
22.06.2016
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01.06.2016
Entscheidungen im Verfahren
22.12.2014
Entscheidungen im Verfahren
22.12.2014
Sonstiges
04.11.2013
Eröffnungen
30.10.2013
Sicherungsmaßnahmen
03.05.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
22.03.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
29.07.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
13.07.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
31.12.2010 Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
13.09.2010
§§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
20.01.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
14.12.2007 Jahresabschluss zum 31.12.2006