Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
×
10.07.2025
Entscheidungen nach Aufhebung des Verfahrens
26.07.2024
Entscheidungen nach Aufhebung des Verfahrens
15.07.2024
Entscheidungen nach Aufhebung des Verfahrens
15.07.2024
Entscheidungen nach Aufhebung des Verfahrens
03.12.2021
Entscheidungen im Verfahren
18.02.2021
Termine
27.10.2020
Termine
19.10.2020
Termine
05.04.2017
Eröffnungen
19.11.2014
Berichtigungen
13.01.2010 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
13.01.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
06.05.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2006