Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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25.03.2026
Löschungsankündigung
11.11.2022
Entscheidungen nach Aufhebung des Verfahrens
17.04.2018
Entscheidungen im Verfahren
22.12.2017
Entscheidungen im Verfahren
12.12.2017
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
15.11.2017
Termine
15.11.2017
Entscheidungen im Verfahren
15.11.2017
Sonstiges
16.11.2015
Termine
16.10.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.01.2012
16.10.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
25.09.2015
Termine
23.05.2013
Termine
13.12.2012
Sonstiges
30.11.2011
Sicherungsmaßnahmen
02.02.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
22.12.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
05.01.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
21.02.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2006