Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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16.03.2022
Veränderungen
03.03.2022
Eröffnungen
06.12.2021
Sicherungsmaßnahmen
24.11.2021
Sicherungsmaßnahmen
07.01.2021 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.11.2018 bis zum 31.10.2019
08.04.2020 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.11.2017 bis zum 31.10.2018
28.12.2018 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.11.2016 bis zum 31.10.2017
30.10.2017 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.11.2015 bis zum 31.10.2016
03.01.2017
Veränderungen
06.06.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.11.2014 bis zum 31.10.2015
04.01.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.11.2013 bis zum 31.10.2014
29.05.2015
Veränderungen
12.12.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.11.2012 bis zum 31.10.2013
31.10.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.11.2011 bis zum 31.10.2012
12.12.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.11.2010 bis zum 31.10.2011
22.11.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.11.2009 bis zum 31.10.2010
11.11.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
23.11.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.11.2007 bis zum 31.10.2008
09.09.2008 Jahresabschluss zum 31.10.2007
26.06.2007
Veränderungen