Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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22.01.2025
Entscheidungen nach Aufhebung des Verfahrens
20.01.2021
Entscheidungen im Verfahren
27.08.2020
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
04.08.2020
Entscheidungen im Verfahren
04.08.2020
Termine
03.07.2020
Sonstiges
06.03.2019
Entscheidungen im Verfahren
05.07.2010
Sonstiges
13.04.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
03.09.2009
Eröffnungen
27.05.2009
Sicherungsmaßnahmen
04.02.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
03.04.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2006
07.05.2007 Hinterlegungsbekanntmachung Jahresabschluss zum 31. Dezember 2005