Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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09.05.2023
Entscheidungen im Verfahren
03.03.2021
Entscheidungen im Verfahren
10.07.2020
Termine
17.06.2020
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
05.06.2020
Entscheidungen im Verfahren
05.06.2020
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27.11.2019
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10.02.2017
Entscheidungen im Verfahren
06.09.2016
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01.09.2016
Eröffnungen
10.08.2016
Sicherungsmaßnahmen
04.07.2016
Sicherungsmaßnahmen
11.06.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
02.05.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
30.05.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
10.08.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
20.05.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
20.02.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
30.05.2008 Jahresabschluss zum 31. Dezember 2006