Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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21.09.2017
Entscheidungen im Verfahren
29.03.2017
Entscheidungen im Verfahren
29.07.2016
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
11.07.2016
Termine
11.07.2016
Entscheidungen im Verfahren
05.04.2016
Termine
10.12.2009
Entscheidungen im Verfahren
05.10.2009
Eröffnungen
13.07.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
17.06.2009
Sicherungsmaßnahmen
27.11.2008 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
19.03.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2006