Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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21.10.2024
Entscheidungen im Verfahren
21.10.2024
Entscheidungen im Verfahren
21.10.2024
Entscheidungen im Verfahren
18.06.2024
Sonstiges
18.06.2024
Entscheidungen im Verfahren
18.06.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
25.03.2024
Sonstiges
08.09.2023
Entscheidungen im Verfahren
04.06.2013
Eröffnungen
04.06.2013
Sonstiges
21.03.2013
Sicherungsmaßnahmen
09.10.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2010 bis zum 30.09.2011
12.08.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2009 bis zum 30.09.2010
18.08.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
18.08.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2007 bis zum 30.09.2008
01.10.2008 Jahresabschluss zum 30. September 2007