Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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18.06.2026
Entscheidungen nach Aufhebung des Verfahrens
05.05.2026
Entscheidungen im Verfahren
16.09.2010
Sonstiges
02.06.2009
Eröffnungen
24.03.2009
Sicherungsmaßnahmen
27.05.2008
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
20.03.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2006
28.06.2007
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung