Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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06.06.2018
Entscheidungen im Verfahren
16.11.2017
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
19.10.2017
Termine
19.10.2017
Entscheidungen im Verfahren
14.08.2017
Termine
24.04.2013
Termine
27.11.2012
Sonstiges
04.10.2011
Eröffnungen
19.05.2011
Sicherungsmaßnahmen
12.02.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
25.02.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2006