Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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11.04.2023
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
06.03.2023
Sonstiges
06.03.2023
Entscheidungen im Verfahren
26.01.2023
Sonstiges
01.12.2022
Entscheidungen im Verfahren
10.12.2020
Termine
29.05.2013
Eröffnungen
02.05.2013
Sicherungsmaßnahmen
09.04.2013
Sicherungsmaßnahmen
13.02.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
08.02.2012 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
04.11.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
17.03.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
17.03.2011 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
29.12.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
18.12.2009 Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
18.12.2008 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
04.04.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2006
01.04.2008 Konzernabschluss zum 31.12.2006