Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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25.10.2024
Entscheidungen im Verfahren
02.10.2024
Entscheidungen im Verfahren
02.10.2024
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28.08.2024
Sonstiges
12.08.2024
Sonstiges
18.02.2019
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12.12.2016
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19.07.2016
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04.04.2016
Entscheidungen im Verfahren
06.08.2014
Entscheidungen im Verfahren
02.09.2013
Eröffnungen
02.07.2013
Sicherungsmaßnahmen
19.06.2013
Sicherungsmaßnahmen
02.10.2012
Berichtigungen
24.09.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
31.01.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
05.01.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
04.03.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
19.11.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
07.08.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
23.05.2008 Jahresabschluss zum 31. Dezember 2006
21.03.2007 Jahresabschluss zum 31. Dezember 2005