Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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16.08.2023
Entscheidungen nach Aufhebung des Verfahrens
30.06.2023
Entscheidungen nach Aufhebung des Verfahrens
17.02.2017
Entscheidungen nach Aufhebung des Verfahrens
20.12.2016
Entscheidungen im Verfahren
25.07.2016
Termine
25.07.2016
Entscheidungen im Verfahren
25.07.2016
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
10.04.2015
Termine
23.05.2013
Entscheidungen im Verfahren
27.08.2012
Eröffnungen
21.06.2012
Sicherungsmaßnahmen
03.04.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
04.05.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
20.04.2010 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
10.09.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
20.05.2008 Jahresabschluss für 2006