Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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21.07.2025
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
25.08.2023
Entscheidungen im Verfahren
16.09.2022
Sonstiges
05.07.2022
Sonstiges
12.09.2017
Entscheidungen im Verfahren
03.03.2016
Termine
22.07.2013
Termine
03.12.2009
Eröffnungen
27.07.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
17.07.2009
Sicherungsmaßnahmen
16.07.2009
Eröffnungen
08.09.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2007
07.03.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2006