Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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21.12.2023
Entscheidungen im Verfahren
21.12.2023
Sonstiges
21.12.2023
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
11.10.2023
Sonstiges
16.04.2019
Termine
14.08.2018
Entscheidungen im Verfahren
12.07.2018
Entscheidungen im Verfahren
14.09.2012
Entscheidungen im Verfahren
05.04.2012
Veränderungen
28.02.2012
Veränderungen
23.01.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
14.04.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
18.01.2010 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
17.02.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
14.05.2008 Jahresabschluss zum 31. Dezember 2006