Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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21.03.2026
Löschungsankündigung
26.02.2026
Löschungsankündigung
02.04.2025
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
06.03.2025
Sonstiges
16.08.2024
Entscheidungen im Verfahren
09.07.2024
Entscheidungen im Verfahren
21.06.2024
Sonstiges
01.06.2022
Entscheidungen im Verfahren
01.06.2022
Entscheidungen im Verfahren
26.10.2017
Entscheidungen im Verfahren
28.09.2017
Entscheidungen im Verfahren
03.05.2013
Sonstiges
30.04.2013
Eröffnungen
07.03.2013
Sicherungsmaßnahmen
09.02.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
27.06.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
05.04.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
12.11.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
22.08.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2007
02.11.2007 Jahresabschluss zum 31. Dezember 2006
24.09.2007 Hinterlegungsbekanntmachung Jahresabschluss zum 31.12.2004
24.09.2007 Hinterlegungsbekanntmachung Jahresabschluss zum 31.12.2002
24.09.2007 Hinterlegungsbekanntmachung Jahresabschluss zum 31.12.2003
24.09.2007 Hinterlegungsbekanntmachung Jahresabschluss zum 31.12.2005