Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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14.02.2023
Entscheidungen im Verfahren
14.02.2023
Entscheidungen im Verfahren
14.10.2020
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
14.10.2020
Entscheidungen im Verfahren
14.10.2020
Termine
24.07.2019
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Veränderungen
16.06.2011
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06.10.2010
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07.01.2010 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
22.01.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
22.10.2007 Nachtrag zum Jahresabschluss 2006
05.10.2007 Jahresabschluss zum 31. Dezember 2006