Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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27.01.2026
Löschungsankündigung
24.01.2018
Löschungsankündigungen
09.12.2016
Entscheidungen im Verfahren
10.05.2016
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
21.04.2016
Termine
09.03.2016
Termine
30.12.2015
Entscheidungen im Verfahren
18.03.2009
Sicherungsmaßnahmen
17.03.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2006 bis zum 31.12.2006