Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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11.09.2014
Veränderungen
31.07.2014
Entscheidungen im Verfahren
24.01.2014
Termine
02.01.2014
Entscheidungen im Verfahren
26.10.2012
Entscheidungen im Verfahren
07.08.2012
Termine
26.06.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.01.2010
18.06.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.02.2010 bis zum 31.12.2010
20.03.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
06.09.2010
Veränderungen
22.02.2010
Veränderungen
01.02.2010
Eröffnungen
23.12.2009
Sicherungsmaßnahmen
25.11.2009
Sicherungsmaßnahmen
16.02.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
12.01.2009
Veränderungen
20.02.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2006