Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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21.01.2026
Entscheidungen im Verfahren
29.04.2025
Entscheidungen im Verfahren
29.04.2025
Entscheidungen im Verfahren
29.04.2025
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
29.04.2025
Sonstiges
19.06.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
20.11.2023
Sonstiges
28.01.2015
Eröffnungen
20.06.2014
Sicherungsmaßnahmen
07.01.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
17.02.2010 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
03.03.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.02.2007 bis zum 31.12.2007
14.05.2008 Jahresabschluss zum 31. Dezember 2006