Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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20.04.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.04.2019 bis zum 31.03.2020
20.04.2020 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.04.2018 bis zum 31.03.2019
23.05.2019 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2017 bis zum 31.03.2018
14.05.2018 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2016 bis zum 31.03.2017
14.08.2017
Veränderungen
24.05.2017 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2015 bis zum 31.03.2016
06.05.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2014 bis zum 31.03.2015
26.01.2016
Veränderungen
03.08.2015
Veränderungen
17.02.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2013 bis zum 31.03.2014
12.02.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2012 bis zum 31.03.2013
18.02.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2011 bis zum 31.03.2012
01.02.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2010 bis zum 31.03.2011
21.12.2010 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2009 bis zum 31.03.2010
19.01.2010
Veränderungen
16.11.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2008 bis zum 31.03.2009
22.01.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2007 bis zum 31.03.2008
26.03.2008 Jahresabschluss zum 31.03.2007
29.01.2008
Berichtigungen
15.01.2008
Veränderungen