Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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24.02.2026
Entscheidungen im Verfahren
12.07.2024
Entscheidungen im Verfahren
12.07.2024
Entscheidungen im Verfahren
12.07.2024
Entscheidungen im Verfahren
23.04.2024
Entscheidungen im Verfahren
23.04.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
29.04.2021
Termine
30.01.2020
Termine
17.07.2018
Termine
18.01.2018
Sonstiges
06.10.2017
Eröffnungen
25.07.2017
Sicherungsmaßnahmen
14.01.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
20.04.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
16.04.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
11.09.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
03.01.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
14.12.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
28.12.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
19.04.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
29.06.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
07.03.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2006