Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
×
10.07.2025
Entscheidungen im Verfahren
12.03.2024
Entscheidungen im Verfahren
16.02.2024
Sonstiges
16.02.2024
Entscheidungen im Verfahren
16.02.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
06.03.2023
Entscheidungen im Verfahren
10.02.2023
Sonstiges
02.12.2022
Sonstiges
20.06.2022
Termine
05.10.2017
Eröffnungen
07.08.2017
Sicherungsmaßnahmen
13.04.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
26.03.2015 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
24.04.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
14.03.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
20.01.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
14.12.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
14.12.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
09.01.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
07.01.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2006