Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
×
26.06.2020 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.04.2018 bis zum 31.03.2019
22.06.2020 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.04.2017 bis zum 31.03.2018
03.05.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.04.2014 bis zum 31.03.2015
01.06.2015 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.04.2013 bis zum 31.03.2014
19.02.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2011 bis zum 31.03.2012
08.07.2014 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.04.2012 bis zum 31.03.2013
14.02.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2011 bis zum 31.03.2012
31.07.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2008 bis zum 31.03.2009
29.07.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2009 bis zum 31.03.2010
29.07.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2010 bis zum 31.03.2011