Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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07.02.2024
Löschungsankündigung
11.03.2021
Termine
11.02.2021
Entscheidungen im Verfahren
11.02.2021
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
07.01.2021
Termine
03.11.2011
Veränderungen
09.06.2009
Entscheidungen im Verfahren
14.05.2009
Veränderungen
05.05.2009
Eröffnungen
30.03.2009
Sicherungsmaßnahmen
29.05.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2006