Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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20.08.2018
Entscheidungen im Verfahren
23.05.2018
Termine
08.05.2018
Entscheidungen im Verfahren
08.05.2018
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
11.04.2018
Termine
24.01.2013
Sonstiges
09.08.2012
Veränderungen
31.07.2012
Eröffnungen
08.09.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
16.11.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
11.05.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
09.01.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
18.09.2007 Jahresabschluss zum 31. Dezember 2006