Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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24.03.2021
Entscheidungen im Verfahren
14.09.2020
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
23.07.2020
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
23.07.2020
Termine
20.07.2020
Entscheidungen im Verfahren
17.06.2020
Termine
22.10.2018
Veränderungen
07.02.2017
Veränderungen
30.01.2017
Eröffnungen
04.02.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
21.01.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
28.01.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
01.02.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
23.01.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
23.12.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
15.12.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
02.12.2010
Veränderungen
27.01.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
06.02.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
15.05.2008
Veränderungen
16.01.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2006