Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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14.11.2016
Termine
30.09.2014
Termine
05.09.2011
Entscheidungen im Verfahren
14.07.2011
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04.07.2011
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Sicherungsmaßnahmen
28.01.2011
Sicherungsmaßnahmen
14.01.2011
Sicherungsmaßnahmen
22.04.2010
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12.01.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
04.05.2009
Veränderungen
16.01.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2006 bis zum 31.12.2006
02.01.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007